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Der Vorsorgeausweis

Wann erhalte ich einen Vorsorgeausweis?

Jeweils im Frühjahr bekommst du automatisch Deinen Vorsorgeausweis, welcher Dir den aktuellen Stand Deiner Vorsorge per 1. Januar des neuen Jahres aufzeigt.

Was zeigt Dir der Vorsorgeausweis?

Im Groben zeigt er Dir die Personen- und Lohndaten, die Entwicklung Deines Sparkapitals, die voraussichtlichen Leistungen im Alter, bei Invalidität und im Todesfall, die Finanzierung und die maximal mögliche Einkaufssumme.

Wie berechnen sich die (voraussichtlichen) Altersleistungen?

Die Altersleistungen ergeben sich aus dem auf den jeweiligen Stichtag hochgerechneten Sparkapital, welches mit dem entsprechenden Umwandlungssatz multipliziert und so in eine lebenslange jährliche Altersrente umgewandelt wird.

Beispiel: Sparkapital im Alter 65 CHF 850’000, UWS 5.8%, jährliche Altersrente 850’000* 5.8 / 100 = CHF 49’300 pro Jahr / CHF 4’108.35 pro Monat.

Unter welchen Bedingungen wird eine Überbrückungsrente gewährt?

Die Überbrückungsrente wird ab einer allfälligen Frühpensionierung bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Rücktrittsalters (Frau 64 Jahre, Mann 65 Jahre) zusätzlich zur Altersrente ausgerichtet. Sie beträgt grundsätzlich nach 12 vollen Beitragsjahren bei Vollzeitbeschäftigten 120% der minimalen AHV-Altersrente (Stand 2022 CHF 17’208 pro Jahr) und wird während maximal 3 Bezugsjahren ausgerichtet, wobei die Bezugsdauer auch ausgedehnt werden kann. Bei Teilzeitbeschäftigten erfolgt eine anteilsmässige Kürzung. Die Höhe der Überbrückungsrente ist im Vorsorgeausweis unter den Altersleistungen ersichtlich.

Kann ich einen Einkauf tätigen?

Der Vorsorgeausweis gibt Auskunft über die maximal mögliche Einkaufssumme in die vollen reglementarischen Leistungen. Dieser Einkaufsbetrag ist transparent auf Deinem Vorsorgeausweis ersichtlich. Entscheidest du Dich für einen Einkauf, so musst du mit dem entsprechenden Formular der Pensionskasse einen Antrag auf Einkauf stellen.

Sobald du voll eingekauft bist, ist es möglich, zusätzliche Einkäufe auf das Sparkonto «vorzeitige Pensionierung» zu tätigen.

www.pkbs.ch/de

Stand 16.6.22

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Bitte vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin unter sekretariat@fss-bs.ch oder
telefonisch unter 061 686 95 25
siehe Öffnungszeiten Geschäftsstelle in der Fusszeile