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Auftrag und Arbeitszeit von Lehrpersonen

Ordnung über Auftrag und Arbeitszeit der Lehrpersonen (411.450)

Rechtliche Grundlagen allgemein: www.gesetzessammlung.bs.ch

Welche Grundsätze gelten für die Arbeitszeit der Lehrpersonen?

Die jährliche Gesamtarbeitszeit der Lehrpersonen entspricht jener der Staatsangestellten. Die Wochenarbeitszeit der Lehrpersonen wird mit Rücksicht auf die unterschiedliche Belas-tung während und ausserhalb der Unterrichtsquartale nicht festgesetzt in der Meinung, dass allfällige Überschreitungen der gesetzlichen Wochenarbeitszeit während der Unterrichts-quartale in den Ferien ausgeglichen werden können.

Die Arbeitszeit von Lehrpersonen gliedert sich in

  • die Unterrichtszeit definiert als Lektionenzahl pro Woche
  • weitere Arbeitszeit mit Präsenzverpflichtung (u.a. für Teamsitzungen, Elternabende und andere Schulveranstaltungen, Beurteilungs- und Beratungsgespräche, Weiterbildung)
  • Arbeitszeit ohne Präsenzverpflichtung (u.a. Vor- und Nachbereitung des Unterrichts)

Die Tätigkeit der Lehrpersonen besteht in der Erfüllung eines ganzheitlich zu verstehenden Auftrages, der sich in folgende Aufgabenfelder gliedert:

Stand 20.4.23

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