Zu welchem Zeitpunkt muss ein Kapitalbezug angemeldet werden?
Ein entsprechender schriftlicher Antrag muss spätestens 3 Monate vor der effektiven Pensionierung bei der Geschäftsstelle der PKBS eingetroffen sein. Es ist zu empfehlen, den gewünschten Kapitalbezug mit dem Formular «Meldung zum Bezug von Altersleistungen» anzumelden.
Was ist speziell zu beachten, wenn ein schriftlicher Antrag zum Kapitalbezug gestellt wird?
Der:die Ehepartner:in bzw. der:die eingetragene Partner:in muss sein:ihr schriftliches Einverständnis geben. Bei Kapitalbezügen von über CHF 50’000 muss die Unterschrift des:der Ehegatten:Ehegattin bzw. des:der eingetragenen Partners:in amtlich beglaubigt werden.
Wie viel Kapital kann vom Sparkapital bezogen werden?
Die versicherte Person kann denjenigen Teil des Sparkapitals, der über dem Betrag der zehnfachen maximalen AHV-Altersrente liegt (im 2022 CHF 286’800), teilweise oder ganz als Kapital bar beziehen. Falls noch ein Guthaben des Sparkontos «vorzeitige Pensionierung» vorhanden ist, kann dies zu 100% zusätzlich als Kapital bezogen werden. Damit wird sichergestellt, dass alle versicherten Personen einen Teil ihres Guthabens zwingend als Rente beziehen müssen.
Was sind Vor- und Nachteile eines Kapitalbezuges?
Ein Kapitalbezug ist zum Zeitpunkt des Bezuges einmalig zu einem reduzierten, kantonal unterschiedlichen Einkommenssatz zu versteuern. Danach fallen Ertrags- und Vermögenssteuern an. Die Bewirtschaftung und das damit verbundene Anlagerisiko des Vermögens ist in der Verantwortung der versicherten Person. Die finanzielle Flexibilität ist vorhanden und das Vermögen aus dem Kapitalbezug ist vererbbar. Bei der Rente wird ein Einkommen bis ans Lebensende garantiert. Der Entscheid, welche Variante Sie wählen, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Einschätzung ab.
Stand 5.9.22
Haben Sie weitere Fragen?
Bitte vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin unter sekretariat@fss-bs.ch oder
telefonisch unter 061 686 95 25
siehe Öffnungszeiten Geschäftsstelle in der Fusszeile