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Unbezahlter Urlaub und Pensionskasse

162.410 Ferien- und Urlaubsverordnung (FUV § 20)

Rechtliche Grundlagen allgemein: www.gesetzessammlung.bs.ch

Wer bewilligt den unbezahlten Urlaub und wie lange darf er maximal dauern?
Zuständig für die Bewilligung ist die Schulleitung, die auf Antrag der Lehrperson den Antrag prüft. Beginn und Ende des unbezahlten Urlaubs müssen klar festgelegt sein und er darf nicht länger als 12 Monate dauern. Unbezahlter Elternurlaub nach einer Geburt darf maximal 8 Monate dauern (inklusive Mutterschaftsurlaub 12 Mte).

Wie lange darf der unbezahlte Urlaub dauern, ohne dass der Arbeitgeber seinen Pensionskassenbeitrag streicht?
Der Arbeitgeber übernimmt weiterhin seinen vollen Pensionskassenbeitrag, solange der unbezahlte Urlaub nicht länger als 30 Tage dauert. Die Lehrperson hat die gemäss Vorsorgeplan zu entrichtenden Arbeitnehmerbeiträge zu bezahlen.

Welche PK-Wahlmöglichkeiten hat die Lehrperson, wenn der unbezahlte Urlaub länger als einen Monat dauert?
Die Lehrperson kann die Versicherung als Vollversicherung oder als Risikoversicherung für Tod und Invalidität weiterführen. Bei der Vollversicherung bleibt die Versicherung im vollen Umfang bestehen (Spar-, Invalidität- und Todesfalldeckung). Die Lehrperson muss zusätzlich zu den eigenen Beiträgen auch die Arbeitgeber-beiträge übernehmen (teuer!). Bei der Risikoversicherung bleibt die Lehrperson für die Risiken Tod und Invalidität versichert (keine Sparbeiträge) und bezahlt dafür nebst den eigenen zusätzlich die Risikobeiträge des Arbeitgebers. 

Welche Voraussetzung muss erfüllt sein, wenn bei unbezahltem Urlaub die Voll- oder Risikoversicherung weitergeführt wird?
Während des unbezahlten Urlaubs bleibt die Lehrperson für die Risiken Tod und Invalidität versichert. Sie bezahlt dafür nebst den eigenen Beiträgen zusätzlich die Risikoprämien des Arbeitgebers.

Warum führt ein unbezahlter Urlaub ab einem Monat zu einer Lohnkürzung?
Dauert der unbezahlte Urlaub länger als einen Monat, wird der Ferienanspruch im Verhältnis des Urlaubes zum vollen Jahr gekürzt. Daraus ergibt sich eine Lohn-kürzung nach folgender Formel: Jahreslohn mal Anzahl der in den Urlaub fallenden Schulwochen mit Unterricht durch 40 Schulwochen ergibt die Kürzung in Schweizer Franken.

Stand 10.6.2026

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