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Digitalisierung an den Schulen

Digitale Technologien verändern zunehmend die Arbeits- und Lebenswelt. Die Schule hat die Aufgabe, die Lernenden altersgerecht auf einen mündigen und kompetenten Umgang mit Chancen und Risiken digitaler Technologien vorzubereiten. Um diesem Auftrag gerecht werden zu können, benötigen Schulen ausreichende Ressourcen, technische Infrastruktur, Führung und Koordination auf allen Ebenen, um sich in der notwendigen Geschwindigkeit und geforderten Qualität weiterentwickeln zu können.

In Anlehnung an die BASLER ERKLÄRUNG der Lehrpersonen-Dachverbände Deutschlands, Österreichs und der Schweiz (VBE, G?D-APS und LCH) vom 7.9.2018 kommt die FSS Basel-Stadt zu folgenden Schlüssen:

1. Pädagogik vor Technik

Im Zentrum muss immer die Qualität der Lehr- und Lernprozesse stehen. Digitale Technologien bringen nur dann einen Mehrwert, wenn sie zielgerichtet und an pädagogischen Prinzipien (z. B. Lehrplan 21) orientiert, eingesetzt werden. Gleichzeitig braucht es in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, Fachstellen etc. nachhaltige Medienbildung auf jeder Stufe. Digitale Technologien müssen flexibel und modular einsetzbar sein, damit Lehrpersonen sie an die Bedürfnisse der Lernenden der verschiedenen Alters- und Schulstufen anpassen k?nnen. Die Methodenfreiheit der Lehrenden muss dabei gewährleistet bleiben.

2. Ausreichende Aus- und Weiterbildung für Lehrpersonen

Damit Lehrpersonen digitale Technologien kompetent einsetzen können, benötigen sie eine qualitativ hochwertige Ausbildung und kontinuierliche Weiterbildung, adäquate Lehrmittel sowie ausreichend pädagogischen und technischen Support. Neben der wissenschaftlichen Expertise müssen Lehrpersonen von Anfang an in die Entscheidungsprozesse und die Entwicklung von Lehr- und Lernmaterialien mit einbezogen werden.

Das Erziehungsdepartement ist gefordert, zusätzliche Zeit- und Finanzressourcen sowie pädagogischen Support für die ausreichende Aneignung digitaler Kompetenzen von Lehrpersonen bereitzustellen. Dabei sollen auch kompetente Schülerinnen und Schüler einbezogen werden.

3. Zeitgemässe technische Infrastruktur für Schulen und Lehrpersonen

Die technische Infrastruktur muss regelmässig nachhaltig und ?ökologisch erneuert werden. Es braucht dazu eigene Budgetposten. Die Kosten für die Ausstattung und Nutzung dürfen nicht auf Eltern, Lehrende oder Lernende abgewälzt werden. öffentliche Schulen müssen ausreichend finanziert sein, damit sie nicht in Abhängigkeit von Sponsoren geraten.

4. Datensicherheit und Datennutzung

Digitale Daten aus dem Bildungsbereich, die für pädagogische und wissenschaftliche Zwecke ausgetauscht werden, müssen durch klar definierte und transparente Datensicherungs- und Nutzungsstrategien gesichert sein.

5. Gesundheit

Digitale Technologien und deren Nutzung dürfen die mentale, emotionale und physische Gesundheit der Lernenden und Lehrenden nicht belasten. Es muss eine klare Abgrenzung zwischen Arbeits- und Freizeit bestehen bleiben und die gesetzlich vorgegebenen Arbeitszeiten dürfen nicht überschritten werden.

6. Evaluation

Die Punkte 1 bis 5 sind vom Erziehungsdepartement periodisch zu evaluieren. Aufgrund der Evaluationsergebnisse sind ausreichend finanzielle Ressourcen für entsprechende Massnahmen einzukalkulieren.

Dieses Positionspapier wurde vom FSS-Vorstand am 18.11.2019 mit 50:0 Stimmen einstimmig verabschiedet.