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FSS-VORSTAND SITZUNG 03/22

Kurzprotokoll

vom Montag, 21. März 2022

1. Kantonale Volksinitiative (VI) für den Ausbau der separativen Angebote an der integrativen Volksschule Basel-Stadt: Der Vorstand verabschiedet das vollständige Argumentarium, das von den FSS-Kommissionen «Pädagogik» und «Förderung & Integration» gemeinsam entwickelt wurde. FSS-Vizepräsidentin Marianne Schwegler betont noch einmal die drei Kernbotschaften, welche für die FSS im Vordergrund stehen, und bittet die Vorstandsmitglieder diese Botschaften ins Kollegium zu tragen:

  1. Betont, dass das Ziel der Initiative eine Stärkung und Weiterentwicklung der integrativen Schule ist.
  2. Sprecht konsequent von heilpädagogisch geführten Förderklassen: Niemand will zurück zum alten System.
  3. Weist darauf hin, dass es für den Umgang mit den komplexen Anforderungen an die integrative Schule wieder mehr Spielraum bei den Angeboten für die Schülerinnen und Schüler braucht.

Weiteres Vorgehen: Die Unterschriftensammlung läuft gut. Die FSS strebt an, die nötigen Unterschriften schnellstmöglich zu sammeln. An der DV vom 18. Mai sollen gemeinsam Unterschriften gesammelt werden.

2. Arbeitszeit: Plant das ED einen Abbau gewerkschaftlicher Errungenschaften durch die Hintertür? FSS und KSBS sind in das ED-Grossprojekt der Revision der «Bildungsgesetzgebung» durch ein sog. «Sounding Board» (Echogruppe) eingebunden. Dabei geht es für FSS (und KSBS) darum, zu überprüfen, dass die Revision erreicht, was sie – auch gemäss Aussagen des Departementvorstehers – bezweckt: Überführung des unübersichtlichen und kaum noch lesbaren Schulgesetzes in eine zeitgemässe Form – ohne inhaltliche Neuerungen. Im Entwurf zum neuen Lehrpersonalgesetz (§ 15 zur Arbeitszeit) zeigt sich nun, dass das ED erste Versuchsballone steigen lässt, um – quasi durch die Hintertür – bestehende Regelungen aufzuweichen und einen neuen Bezugs-rahmen zu schaffen. Konkret geht es darum, dass das Arbeitszeitmodell des Kantons Zürich – und nicht mehr die in Basel-Stadt geltende 85%/15%-Regelung – den Bezugsrahmen für die Ausgestaltung der Arbeitszeit darstellen soll. Aus Sicht der FSS ist die 85%/15%-Regelung eine gewerkschaftliche Errungenschaft: Sie schützt den Kernbereich «Unterricht/unterrichtsnahe Tätigkeiten» (85% der definierten Jahresarbeitszeit) vor weiterer Bürokratisierung durch unterrichtsferne Tätigkeiten (höchstens 15% der definierten Jahresarbeits-zeit von 1915 Stunden) und macht die Arbeitszeit der Lehrpersonen vergleichbar mit derjenigen der anderen BS-Kantonsangestellten. Der FSS-Vorstand stimmt der Position der FSS-Geschäftsleitung (GL) einstimmig (ohne Gegenstimme, ohne Enthaltung) zu: Sollte das ED auf diesem Weg eine Veränderung der geltenden Arbeitszeitregelung für Lehrpersonen anstreben, dann wird die FSS die laufende Revision der Bildungs-gesetzgebung nicht unterstützen und die dafür notwendigen Schritte unternehmen.

3. Weitere Traktanden und Informationen der Geschäftsleitung:

  • Der Vorstand bewilligt das Programm der FSS-DV vom 18. Mai 2022.
  • Der Vorstand stimmt der Vorschlag der GL zu, eine Berufshaftpflicht-Versicherung für FSS-Mitglieder einzuführen. Dies erfolgt für FSS-Mitglieder ohne Erhöhung des Mitgliederbeitrags.
  • Der Vorstand stimmt dem Vorschlag der GL zu, bei der Zusammenführung («Fusion») von LCH (Deutsch-schweiz) und SER (Romandie) das Modell «Collaboration» (statt Fusion) anzustreben.
  • Mitteilung GL: Das ED lehnt – nach langen Verhandlungen – eine Altersentlastung für die Fachpersonen Logopädie und Psychomotorik ab. Die GL FSS wird mit den betroffenen Fachverbänden nächste Schritte diskutieren.
  • Stellvertretungen: Aktuell ist die Situation auf allen Stufen aufgrund der hohen Covid-19-Inzidenz prekär. Die Regelungen für Stellvertretungen scheinen unklar. Die GL FSS sammelt Fragen diesbezüglich und wird über das weitere Vorgehen entscheiden.