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FSS-VORSTAND SITZUNG 04/22

Kurzprotokoll

vom Montag, 09. Mai 2022

1. Vor Bundesgericht: Weiterzug der Lohnrekurse im Rahmen der sog. «Systempflege»: FSS-Präsident Jean-Michel Héritier informiert darüber, welche Berufsgruppen den negativen Entscheid des Appellationsgerichtes Basel-Stadt zu den Lohnrekursen vor Bundesgericht anfechten werden. Es handelt sich dabei um die Berufs-gruppen der Kindergartenlehrpersonen, der Sportlehrpersonen der Berufsschulen, der Sportlehrpersonen der Gymnasien und der FMS. All drei Berufsgruppen werden von der FSS weiterhin juristisch unterstützt und die FSS trägt 50% der Verfahrenskosten (gemäss Beschluss der Delegiertenversammlung vom 19. Mai 2021). Bei der Berufsgruppe der schulischen Heilpädagoginnen und -pädagogen in den Spezialangeboten der Sekundarstufe I hat das Appellationsgericht – entgegen seiner Argumentationslinie in den anderen Berufs-gruppenverfahren – entschieden, dass der Regierungsrat vor einer Lohneinreihung zuerst eine neue Stellen-beschreibung ausarbeiten muss. Die FSS wird dieses Verfahren genau beobachten und die betroffenen Lehr-personen weiter begleiten. An der FSS-DV vom 18. Mai 2022 wird der FSS-Vertrauensanwalt Martin Dumas aus erster Hand über den aktuellen Stand berichten.

2. Beschimpfung, Bedrohung, körperliche Angriffe, Cybermobbing – Gewalterfahrungen von Lehr- und Fachpersonen: Immer wieder berichten FSS-Mitglieder von Gewalterfahrungen und bitten in der FSS-Rechts-hilfe um Rat und Unterstützung. Deshalb will die FSS-Geschäftsleitung (GL) wissen, welche Relevanz dem Thema vom Vorstand beigemessen wird. Die Diskussion zeigt: Das Thema wird an den Standorten zum Teil als sehr relevant empfunden. Dabei geht es um die verschiedene Beziehungsebenen, in denen Lehr- und Fachpersonen stehen: zu Schülerinnen und Schülern, zu Eltern, zu Kolleginnen und Kollegen, zu Leitungs-personen. Es wird geschildert, wie Krankschreibungen und Berufsausstiege der letzte Ausweg aus einer eska-lierenden Entwicklung darstellen können. Eine wichtige Fragestellung ist die nach der Rolle des Arbeitgebers: Gemäss welcher Vorgaben und Grundlagen nimmt er seine Fürsorgepflicht wahr, welche Unterstützung kann von Arbeitnehmenden im konkreten Einzelfall erwartet werden? Mit deutlicher Mehrheit beschliesst der Vorstand, dass die GL das Thema intensiv weiterverfolgen und insbesondere die Ergebnisse der ausstehende «Gewaltstudie» des Dachverbandes Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) mit einbeziehen soll.

  • Personalgesetz § 14: «Schutz der Persönlichkeit und Gesundheitsschutz: (1) Der Arbeitgeber achtet und schützt die Würde und die Persönlichkeit der Mitarbeitenden. (2) Er trifft die zum Schutze von Leben, Gesundheit und persönlicher Integrität seiner Mitarbeitenden erforderlichen Massnahmen.»

4. Auswahl von GL-Mitteilungen und Anliegen, die von der GL zur Behandlung entgegengenommen werden:

  • Förderklasseninitiative: Es werden Aktionen zur Unterschriftensammlung organisiert. Bei Interesse bitte bei m.schwegler@fss-bs.ch melden!
  • Diplomanerkennung: Frisch diplomierte Lehrpersonen erhalten das Diplom oft erst im September/Okto-ber. Damit eine korrekte Lohneinreihung aber schon ab Schuljahresbeginn möglich ist, muss dem ED schnellstmöglich eine Bestätigung (Diplomanerkennung) der ausbildenden Institution zugestellt werden. Die Vorstandsmitglieder sind aufgefordert entsprechend an ihrem Standort zu informieren.
  • Wenn an Standorten die – während Corona – eingeführten Einlaufzeiten für Schülerinnen und Schüler bei-behalten werden, was hat das für arbeitsrechtliche Konsequenzen (Arbeitszeit, Aufsichtspflicht)?