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FSS-VORSTAND SITZUNG 10/23

1. Neue Agenda 2024-2028: Der Vorstand definiert die Fokusthemen für die kommenden vier Jahre (Agenda): Jahresarbeitszeit und Präsenzzeit, Förderung und Integration, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Schulreformen, Klassen- und Gruppengrössen, Sozialpartnerschaft, Schul- und Lebensraum, Gesundheit von Lehr-/Fach- und Leitungspersonen, Bildungsqualität (neu). Die Schwerpunkte für das kommende Schuljahr (Aktionsprogramm 24/25) werden im Januar 2024 bestimmt: siehe unten: FSS-Vorstandstagung vom 1. Februar 2024. 

2. Förderklasseninitiative (FKI) vs. Gegenvorschlag (Massnahmenpaket zur integrativen Schule): Die GL informiert den Vorstand über den aktuellen Stand des Geschäfts. Wie an der Delegiertenversammlung vom  1. November mit 115 zu 2 Stimmen entschieden, setzt die FSS sich für weitere Verbesserungen im Massnahmen-Paket ein: Die FSS sieht Potenzial im Massnahmenpaket der Regierung, aber es ist in dieser Form noch nicht ausreichend. Darum setzt sich die  GL in der Politik und in der Öffentlichkeit weiter für die Möglichkeit von Förderklassen und für Verbesserungen an der Sek I ein. Die FSS wird sich für einen Rückzug der Initiative einsetzen, wenn diese Bedingungen erfüllt sind:  Möglichkeit zur Einrichtung von Förderklassen, massgebliche Verbesserungen für die Sek I.  

    3. Programm der FSS-Vorstandstagung vom Donnerstag, 1. Februar 2024: Die Tagung dient der Vertiefung schulischer und vereinsinterner Anliegen und Themen. Auch der Austausch und die Vernetzung wird gepflegt. Diesjährige Themen: Wie weiter mit der Gewaltprävention in Basel-Stadt? Input und Diskussion zur Kampagne zur Förderklassen-Initiative. Input und Diskussion zum Thema «Kommunikation und Informationsfluss» (vereinsintern und nach aussen). FSS-Agenda und Schwerpunktsetzung im Aktionsprogramm 24/25.  

    4. Weiterbildungsteil: Das Lohnsystem in Basel-Stadt kurz erklärt: Erklärt wird die Systematik des Basler Lohnsystems: rechtliche Grundlagen, sog. Funktionslohn in 28 Lohnklassen, Einreihungsplan und Funktionskette, Einteilung jeder Lohnklasse in Lohnstufen (Anlaufstufen, Jahres- und Zweijahresstufen), Lohntabellen, teilweise Berücksichtigung bei der Einteilung in die Lohnstufen von Berufserfahrung und Familienarbeit, Rolle des ED-Personaldiensts, Lohnstufenanstieg und abflachende Lohnkurve, Einreihung bei fehlender oder falscher Ausbildung, Vergleich Basel und Gemeindeschulen Riehen/Bettingen. Informationen finden sich auch auf der FSS-Homepage: https://www.fss-bs.ch/rechtsberatung/faqs-thema-lohn/

    5. Auswahl von Mitteilungen aus der GL und von Anfragen aus dem Vorstand an die GL:

    • Ferienkonto (letzter Aufruf): Alle Ferienkonto-Guthaben müssen bis Sommer 2024 abgebaut sein. Nicht bezogene Guthaben verfallen. Die FSS ruft alle Lehrpersonen, die ihr Ferienkonto noch nicht vollständig abgebaut haben, auf, zusammen mit ihren SL sicherzustellen, dass per 1. August 2024 nichts verfällt. Bei Fragen steht der FSS-Rechtsdienst gerne beratend zur Verfügung: sekretariat@fss-bs.ch

    • Pflichtlektionen-Verordnung: Seit Herbst 2022 laufen die Verhandlungen mit dem ED zur geplanten Überarbeitung. Deren Ziel ist der Abbau von bestehenden Lektionen-Guthaben. Bei den Verhandlungen lagen die Positionen zum Teil weit auseinander. Zuletzt hatte das ED beispielsweise vorgeschlagen, Stellvertretungslektionen nur noch zu 85% zu entlöhnen. Nun hat das ED mitgeteilt, dass das Geschäft vorläufig sistiert werde. Die Bearbeitung der Pflichtlektionen-Verordnung wird voraussichtlich erst wieder im Zeitraum Sommer/Herbst 2024 aufgenommen.