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FSS-VORSTAND SITZUNG 2/23

Kurzprotokoll

1. Rückblick auf die FSS-Jahrestagung vom 26. Januar 2023: Der Vorstand erhält Einblick in die Themen der Jahrestagung: Besuch der LCH-Präsidentin Dagmar Rösler und Auseinandersetzung mit der LCH- Studie «Gewalterfahrungen von Lehrpersonen», Massnahmen gegen den Lehrpersonen-Mangel, Konkretisierung des FSS-Förderklassenmodells, Vertiefung der Schwerpunktthemen im Rahmen des FSS-Aktionsprogrammes. Die Jahrestagung ist auf grossen Anklang gestossen und war gut besucht.

2. Festlegung der Eckwerte des FSS-Modells «Förderklassen»: Der Vorstand diskutiert und konkretisiert die Eckwerte des FSS-Förderklassen-Modells, wie sie an der FSS-Jahrestagung vom 26. Januar 2023 präsentiert (Vorschlag der Geschäftsleitung) und weiterentwickelt wurden. Es liegen nun Vorschläge zur konkreten Ausgestaltung der Förderklassen sowie ein Konzept zu den «roten Linien» (FSS-Minimalbedingungen) vor. Die FSS geht davon aus, dass die Regierung einen Gegenvorschlag zur Förderklasseninitiative (FKI) vorlegen wird: ein Massnahmen-Paket zur Optimierung der integrativen Schule.

3. Verlängerung der Probezeit bei unbefristeter Anstellung: Der Vorstand stimmt dem Vorschlag der Geschäftsleitung (GL) ohne Gegenstimme zu, das Geschäft als erledigt abzuschreiben und vorläufig keine weiteren Schritte in dieser Sache zu unternehmen.

4. LCH-Studie «Gewalterfahrungen von Lehrpersonen»: Die kantonalen Ergebnisse der Studie für Basel-Stadt liegen vor und wurden von der FSS ausgewertet. Aus Zeitgründen wird die Präsentation und Diskussion der Ergebnisse auf die nächste Vorstandssitzung vom 25. März (online) verschoben.

5. Auswahl von Mitteilungen aus der Geschäftsleitung (GL):

  • Änderungen bei Verordnung zu Pflichtlektionen/Lektionenzuteilung: Aufgrund der Konsultationsrückmeldungen wird das ED den eigenen Vorschlag zur Veränderung der Verordnung noch einmal überarbeiten. Die FSS wurde am 8. Februar zu einer Anhörung eingeladen und konnte ihre Vorstellungen und Vorschläge einbringen. Zum neuen Vorschlag soll eine neue Konsultation durchgeführt werden.
  • «Vorpraktikant:innen»: Um die Vorgaben des kantonalen Mindestlohngesetzes zu erfüllen, müssen VP künftig spätestens nach 6 Monaten einen Bruttolohn erhalten, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht, damit eine Weiterbeschäftigung möglich ist.Schulraum: In Riehen haben sich FSS-Mitglieder aus allen Standorten zu einer Arbeitsgruppe Schulraum zusammengeschlossen.
  • Sozialpädagog:innen: Der ED-Personaldienst arbeitet laut Volksschulleitung an den neu zu formulierenden Stellenbeschreibungen. Danach folgt eine Überprüfung durch das sog. Vergütungsmanagement im Finanzdepartement und wird die Lohneinreihung überprüft.