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FSS-VORSTAND SITZUNG 2/26

Kurzprotokoll vom Mittwoch, 4. März 2026

1. @alle Stufen: «Verhaltenskodex» bei freiheitseinschränkenden Massnahmen: Der Bericht der breit aufgestellten FSS-Kommission «Gesundheitsschutz und Gewaltprävention (G&G)» wird vorgestellt. Mitgearbeitet haben auch externe Experten (z.B. Daniel Kasper) und ED-Fachstellen (Lotti Lienhard, Leitung Schulsozialarbeit). Eine wichtige Rolle spielt dabei der «Bündner Standard» als fachliches Instrument, mit dem Institutionen grenzverletzendes Verhalten systematisch erfassen, einstufen und professionell bearbeiten können, um Menschen vor Übergriffen und Gewalt zu schützen (https://www.buendner-standard.ch/de). Er dient dazu, Grenzverletzungen (körperlich, psychisch, sexualisiert, materiell oder strukturell) zu erkennen, zu dokumentieren und klar geregelten Abläufen zuzuführen. Ziel ist eine Kultur des Hinsehens, der Transparenz und der Handlungssicherheit für Mitarbeitende, Betroffene und Leitungen. Der FSS-Vorstand beschliesst, den vorliegenden Entwurf ans ED zu übergeben;  in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe soll er abschliessend weiterbearbeitet werden.

    2. @alle Stufen: Der FSS-Vorstand nimmt den FSS-Jahresbericht 2025 zur Kenntnis und beschliesst das «Gut zum Druck». Somit wird der Jahresbericht bald allen Mitgliedern zur Verfügung stehen.

    3. @alle Stufen: Weiterbildungsteil: Anspruch auf Urlaubstage und Berechnung des Anspruchs für Anstellungen im Lektionenmodell (am Beispiel Vaterschaftsurlaub): Bei Teilzeitpensen ist die Berechnung des Urlaubsanspruchs in Lektionen pro Tag komplex. So entspricht zum Beispiel beim Vaterschaftsurlaub der Anspruch auf die gesetzlichen gewährleisteten «20 Arbeitstage» (die «auch tageweise» bezogen werden können) nicht beliebigen (quasi frei zu wählenden) einzelnen Arbeitstagen, sondern sog. «Sollarbeitstagen», die auf der Grundlage des vertraglichen Beschäftigungsgrads errechnet werden und zudem stufenspezifisch ausdifferenziert sind. Wer einen Urlaubstag einzieht, erhält nach diesem Grundsatz so viele Lektionen Urlaub wie einem – abstrakt errechneten und durchschnittlichen – «Sollarbeitstag» entsprechen und nicht so viel Lektionen, wie am bezogenen Tag tatsächlich unterrichtet werden. Allerdings ist die Handhabung dieses Grundsatzes an vielen Standorten unterschiedlich. Zudem spielt bei der Bewilligung der Urlaubstage durch die Schulleitung auch die «Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse» eine Rolle. Bei rechtlichen Unklarheiten oder beim Wunsch nach einer Berechnung des individuellen Urlaubsanspruchs ist eine Beratung durch den FSS-Rechtsdienst für FSS-Mitglieder zu empfehlen: https://www.fss-bs.ch/rechtsberatung/ihr-recht-auf-recht/   

    4. Auswahl an Informationen aus der Geschäftsleitung und Anfragen aus dem Vorstand an die GL: 

    • @alle Stufen: An der FSS-Jahrestagung vom 12. Februar hat die FSS einen wichtigen Schritt zur Entwicklung ihrer neuen Corporate Identity unternommen: Wofür steht unser Verband, was will er?  Thema war auch die Generation Smartphone in einem spannenden Referat: «Wie bringen wir Kinder und Jugendliche weg vom Smartphone in bewegte Gefässe?». 

    • @Volksschule: LCH-Studie integrative Schule: Die grosse LCH-Personenbefragung zum Thema «inklusionsorientierte Schule» hat angefangen. Am 2. März 2026 sollten alle Aktivmitglieder aus den Zyklen 1-3 vom LCH eine Einladung per Mail erhalten haben..

    • Anfragen an die GL: Weiterführende Schulen: Die Klassenleitungsentlastung entspricht nicht mehr der geleisteten Arbeit. Der Aufwand ist deutlicher höher. Wie lässt sich das ändern?