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FSS-VORSTAND SITZUNG 5/22

Kurzprotokoll

vom Dienstag, 21. Juni 2022

1. Förderklassen-Initiative (FKI):

  • Der FSS-Vorstand bewilligt das Budget von CHF 25’000 zur Finanzierung der Abstimmungskampagne für die FKI einstimmig (bei zwei Einhaltungen)
  • Aktuell sind ca. 2800 Unterschriften gesammelt worden. Wir sind vom diesem Engagement vieler einzelner Lehr- und Fachpersonen überwältigt und bitten euch, nicht nachzulassen! Zwar werden «nur» 3000 gültige Unterschriften (von Stimmberechtigten im Kanton Basel-Stadt!!) benötigt, aber wir wollen sicherstellen, dass eventuell ungültige Unterschriften nicht ins Gewicht fallen, und streben deshalb ein deutlich höheres Total an. Bitte engagiert euch weiter!! Vielen, vielen Dank für euren andauernden und unermüdlichen Einsatz!!

2. Berufliche Verwendung von privaten Smartphones: Nach der abschlägigen Antwort des ED auf das Begehren nach einer angemessenen Pauschal-Entschädigung von CHF 20 bis 50 für die berufliche Verwendung privater Smartphones, welche im modernen und zunehmend digitalen Alltag der Basler Lehrpersonen selbstverständlich und unabdingbar ist, hat die FSS ein Rechtsgutachten erstellen lassen. Auf der Grundlage dieses Gutachtens stellen sich der FSS drei Handlungsoptionen für das weitere Vorgehen. Nach kurzer Diskussion entscheidet sich der FSS-Vorstand dafür, zusammen mit anderen kantonalen Staatspersonalverbänden eine Anpassung der sog. «Telefonrichtlinie» einzufordern, was dem ED ermöglichen würde, seine Spielräume zu nutzen und den Lehr- und Fachpersonen in dieser leidigen Frage weniger kleinlich zu begegnen.

3. FAQs auf der FSS-Homepage am Beispiel «Einlaufzeiten»: Anhand der Frage der sog. «Einlaufzeiten» (vorzeitiges Eintreffen der Schülerinnen und Schüler vor Unterrichtsbeginn am frühen Morgen) werden exemplarisch die neuen FAQs auf der neugestalteten Homepage der FSS vorgestellt. Die FAQs beantworten wichtige und regelmässige auftauchende Rechtsfragen aus dem Schulalltag. Es geht um Rechte und Pflichten der Lehr- und Fachpersonen, um Möglichkeiten und Grenzen des professionellen Engagements, um schulgesetzlich festgeschriebene Formen der Partizipation und vieles mehr. Im konkreten Fall der Einlaufzeiten, welche einzelne Schulstandorte während Corona eingeführt haben und nun aus unterschiedlichen Gründen beibehalten wollen, geht es beispielsweise darum, dass die Weisung betreffend «Arbeitszeit/Arbeitszeit vor Ort/Präsenzzeit» einzuhalten ist, welche unter anderem besagt, dass die «verbindliche Präsenzzeit» pro Schuljahr «maximal 80 Stunden (innerhalb der Arbeitszeit vor Ort)» betragen darf. Diese Arbeitszeit vor Ort kann «einvernehmlich bis zu 80% der vertraglichen Jahresarbeitszeit betragen», ist aber «jährlich individuell zu vereinbaren und schriftlich festzuhalten (z.B. auf dem Pensum)». Bei Unklarheiten oder individuellen Besonderheiten können FSS-Mitglieder jederzeit der Rechtsdienst der FSS in Anspruch nehmen.

4. Verabschiedungen: Es werden verschiedene engagierte und zum Teil langjährige Mitglieder des FSS-Vorstands verabschiedet. Die GL bedankt sich für den grossen und selbstverständlichen Einsatz: Dank euch lebt unser Verband und kann eine starke Stimme in der Basler Bildungslandschaft darstellen!! Herzlichen Dank!!! Verabschiedet wird auch Smadar Hill, langjähriges Mitglied der Geschäftsprüfungskommission (GPK): liebe Smadar, vielen Dank für deine engagierte, immer unterstützende und wertschätzende Arbeit für die FSS!!

5. Auswahl von GL-Mitteilungen und Anliegen, die von der GL zur Behandlung entgegengenommen werden:

  • Systempflege: Die Bundesgerichtkosten sind leicht höher als veranschlagt: + CHF 3000 bis 4000 bei den Sportlehrpersonen sowie + CHF 5000 bei den Kindergartenlehrpersonen. 50% davon wird vom Berufsverband FSS finanziert, der Rest geht auf Kosten der rekurrierenden Lehrpersonen.
  • LCH-Studie zu Gewalterfahrungen von Lehrpersonen: Alle FSS-Mitglieder sind dringend dazu aufgerufen, an dieser Umfrage teilzunehmen. Am 20. Juni wurde dazu ein Reminder verschickt. Wir danken euch für eure Teilnahme!