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FSS-VORSTAND SITZUNG 8/21

Kurzprotokoll

vom Dienstag, den 19. Oktober 2021

1. Integrative Schule: Beratung einer möglichen Volksinitiative: Der FSS-Vorstand entscheidet nach längerer Diskussion einstimmig, dass der Delegiertenversammlung vom kommenden 3. November die «kantonale Volksinitiative für den Ausbau der separativen Angebote an der integrativen Volksschule Basel-Stadt» vorgelegt wird, damit entschieden werden kann, ob die FSS die Initiative unterstützt. Das Initiativkomitee besteht aus ehemaligen wie auch aktiven Lehr- und Fachpersonen und fordert (1) die Wiedereinführung von heilpädagogisch geführten Förderklassen innerhalb der Regelschule sowie (2) den Ausbau von sonderpädagogischen Schulangeboten (private und staatliche Sonderschulen). Dafür soll eine eigenständige Leitung mit voller Führungskompetenz eingerichtet werden. 

2. Berufliche Verwendung von privaten Handys: Der FSS-Vorstand diskutiert das weitere Vorgehen und entscheidet sich mit deutlicher Mehrheit dafür, die Sachlage juristisch abklären zu lassen. Das ED hatte im Vorfeld einen FSS-Antrag abgewiesen, der für die Verwendung des Privathandys für berufliche Zwecke eine pauschale Vergütung für alle Lehr- und Fachpersonen forderte. Das Begehren war massgeblich auf die gel-tende kantonale «Richtlinie zum Gebrauch von Telefonen und Mobiltelefonen (Telefonrichtlinie)» ab-gestützt, welche für betroffenen Mitarbeitenden eine monatliche Entschädigung von 20-50 CHF vorsieht.

3. FSS-Delegiertenversammlung vom 3. November 2021 im Grossen Saal des Basler Rathauses: Der Vorstand genehmigt einstimmig die vorliegende Traktandenliste und nominiert vier Stimmenzählende. Im Zentrum der Veranstaltung stehen (1) ein Podium zum Thema «Integrative Schule» mit Erziehungsdirektor Conradin Cramer und Basler Lehr- und Fachpersonen und (2) der FSS-Richtungsentscheid zur Initiative für den Ausbau der separativen Angebote an der integrativen Volksschule Basel-Stadt.

4. Covid-19: Antrag zu CO2-Messgeräten: Die Antragstellenden aus der Primarstufe Dreirosen und dem Gymnasium Münsterplatz möchten, dass die FSS beim ED ab November 2021 die Ausrüstung aller Schulen mit CO2-Messgeräten verlangt. Der Antrag wird mit grosser Mehrheit angenommen.

5. Auswahl von Mitteilungen aus der Geschäftsleitung (GL):

  • MAG: Die AGSt (Arbeitsgemeinschaft Basler Staatspersonalverbände) war an der Weiterentwicklung des MAG trotz anfänglichen Widerstands von HR Basel-Stadt involviert und hat sich dort für den Entwicklungs-prozess bei den MAG, für Gespräche auf Augenhöhe sowie für geklärte Abläufe im Dissensfall eingesetzt. Die AGSt ist also nicht prinzipiell gegen jegliche Formen von MAG. Das ED wiederum hatte gegenüber der FSS stets betont, dass es keine Beurteilung für den Unterricht der Lehrpersonen geben würde und hat dann überraschend eine einseitige Kehrtwendung vollzogen. Was vor allem irritiert ist, dass die FSS niemals zum Kriterienkatalog des ED für Unterrichtsbeurteilung und die für dessen Einsatz verbindlichen Abläufe angehört wurde. Die FSS wird dieses Thema darum an einer der nächsten Vorstandssitzungen wieder aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen.
  • LCH-Leitfaden zur «Rechtlichen Verantwortlichkeit von Lehrpersonen»: Die bei der FSS bestellten Print-Exemplare werden demnächst in die Schulhäuser geliefert. Bezüglich der Digitalversion laufen noch Abklärungen.

6. Die GL nimmt unter anderem folgende Anfragen zur Abklärung entgegen:

  • Gymnasien: Die neue Regelung zur Festanstellung nach einem Jahr ist eine gewerkschaftliche Errungen-schaft. Aber sie schafft auch Probleme und setzt die Beteiligten, insbesondere junge Lehrpersonen, aber auch Schulleitungen unter Druck. Was kann getan werden? Wie steht es um die Anstellbarkeit von Lehrpersonen nach einer Nicht-Festanstellung nach einem Jahr?
  • Qualifizierte Assistentinnen und Assistenten (QA): Wie steht es um die Lohnveränderungen bei den QAs?