Kurzprotokoll
1. Konsultation «Veränderung der Verordnung betreffend die Pflichtlektionenzahl und die Lektionenzuteilung der Lehrpersonen»: Die Geschäftsleitung macht einen Input zu den verschiedenen Lektionenkonti, die an den Basler Schulen für Lehr- und Fachpersonen bestehen. Sie gibt eine Übersicht über das Einzellektionenkonto, das Jahreslektionenkonto (Kompensation), das Ferienkonto sowie das Dienstaltersgeschenk («Jubiläumskonto»). Es wird erläutert, wo und wie diese verschiedenen Lektionenkonti auf der Stundenzuteilung ersichtlich sind und wie der Umgang damit bis jetzt geregelt ist. Ausserdem wird erklärt, wie die Klassenleitung eingesetzt werden kann. Da es eine Entlastung ist, soll sie nicht ausbezahlt, sondern in Zeit bezogen werden. Schliesslich wird noch informiert, wie bürgerliche Stunden in Lektionen umgerechnet werden. Als Grundlage zur Umrechnung dienen die Pflichtlektionen der Schulstufe bei einer Jahresarbeitszeit von 1628 Stunden im 85% Bereich. Daraus ergibt sich dann ein spezifischer Umrechnungsfaktor für jede Schulstufe. (Folien dazu im Anhang)
2. Mitteilungen aus der Geschäftsleitung: Gestaltung der FSS-Weihnachtskarte: Gesucht werden Gestalter:innen für die FSS-Weihnachtskarte, gerne direkt durch Schüler:innen (z.B. aus der Sekundarstufe?). Bitte so schnell als möglich bei Marianne Schwegler melden (m.schwegler@fss-bs.ch)
3. FSS-DV vom 2. November 2022: Der FSS-Vorstand genehmigt das vorgestellte Programm der FSS-Delegiertenversammlung. Alle Unterlagen zur FSS-Delegiertenversammlung sind bereits verschickt worden.
4. Befristete Anstellung von Lehr- und Fachpersonen: Seit 2019 erfolgen die Anstellungen unbefristet. Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Die Geschäfts- leitung der FSS hat in den letzten zwei Jahren immer wieder Meldungen von Lehrpersonen erhalten, dass diese Frist sehr eng bemessen sei und dadurch unnötiger Stress bei Berufseinsteiger:innen ausgelöst werde. Bereits in der parlamentarischen Diskussion 2018 hatte sich die FSS für eine einjährige und nicht halbjährige Befristung ausgesprochen, weil dies der GL und dem Vorstand praxisnäher erschien. Zuvor waren vier Jahre Befristung die Regel, was viel zu lange war. Im Rahmen der Revision des Schulgesetzes («Bildungsgesetzgebung») besteht nun die Möglichkeit, erneut eine juristische Anpassung vorzunehmen. Dafür braucht es zunächst aber einen entsprechenden parlamentarischen Vorstoss. Sowohl von Seiten des Erziehungsdepartementes als auch des Schulleiterverbandes wäre ein solches Vorgehen erwünscht und würde unterstützt. Die Initiative dafür müsste jedoch von der FSS ausgehen. Die FSS-Vorstände tauschen sich über das Thema aus. Das Traktandum wird nicht abschliessend diskutiert und an einer der kommenden Vorstandssitzungen wieder aufgenommen.
5. Mindestpensum für Lehr- und Fachpersonen: Das Traktandum wird aus Zeitgründen auf die FSS-Vorstandssitzung vom November verschoben.