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FSS-VORSTAND SITZUNG 9/21

Kurzprotokoll

vom Montag, den 22. November 2021

1. Rückblick auf die Delegiertenversammlung vom 3. November: Verschiedene Vorstandsmitglieder äussern sich sehr positiv über das Podium zur integrativen Schule mit Regierungsrat Conradin Cramer. Insbesondere die Voten der Lehrpersonen auf dem Podium, aber auch die vielen Voten der Delegierten waren eindrücklicher Beweis dafür, wie belastet und belastend die integrative Arbeit an den Basler Schulen inzwischen geworden ist. Die vom ED vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen greifen zu kurz.

2. Kantonale Volksinitiative (VI) für den Ausbau der separativen Angebote an der integrativen Volksschule Basel-Stadt: Am 3. November hat die FSS-Delegiertenversammlung mit grosser Mehrheit (72%) beschlossen, das oben genannte Initiativbegehren aktiv zu unterstützen. Die Stossrichtung der VI ist durch die FSS-Umfrage zur integrativen Schule breit abgestützt (71% Befürwortung). Die FSS-Geschäftsleitung (GL) befindet sich aktuell mit dem unabhängigen Initiativ-Komitee im Gespräch, um die VI-Lancierung vorzubereiten. Der Vorstand bekräftigt mit grossem Mehr, dass die VI nur unterstützt wird, wenn am vorliegenden Wortlaut («Förderklassen») festgehalten wird. Im Falle einer Lancierung würde Vize-Präsidentin Marianne Schwegler für die FSS im Initiativkomitee Einsitz nehmen.

3. FSS-Positionspapier zum Lehrpersonen-Mangel (erste Lesung): Der FSS-Vorstand diskutiert den von der Kommission «Standespolitik» vorgelegten Entwurf und beauftragt die Kommission zu prüfen, ob noch weitere Punkte in das Papier aufgenommen werden sollen. Das Positionspapier soll von der GL vor allem als Argumentationsgrundlage in internen Verhandlungen mit dem ED und bei öffentlichen Auftritten eingesetzt werden. Das Positionspapier soll in einer zweiten Lesung vom Vorstand verabschiedet werden.

4. Mitarbeitende-Gespräche MAG («dialog@bs»): Der Vorstand wird über den aktuellen Stand informiert (sozial-partnerschaftlich unabgesprochene Einführung der Gesamtbeurteilung des Unterrichts als Teil des MAG durch den neuen Leiter Volksschulen) und diskutiert die unterschiedlichen Formen der Handhabung der Unterrichts-beurteilung an den Standorten durch die jeweiligen Schulleitungen. Der Vorstand beschliesst mit grosser Mehrheit, dass die Kommission «Standespolitik» ein Grundlagenpapier zum Thema Unterrichtsbeurteilung erarbeiten soll.

5. Auswahl von Mitteilungen aus der GL

  • Ausleihe von CO2-Messgeräten: Das ED hat zusätzliche Luftampeln beschafft. Die Geräte messen die CO2-Konzen-tration im Raum und geben an, ob Lüftungsbedarf vorhanden ist. Lehr- und Fachpersonen können die Luftampeln bei Technische Unterrichtsmittel (Apparateverleih, Binningerstrasse 6) für einen Monat ausleihen. Es sind auch Sammelbestellungen möglich! Bitte die Geräte vorher reservieren: tu-medien@bs.ch  oder 061 267 68 16).
  • Ferienkonto-Abbau: Jetzt beim Pensum des Schuljahrs 22/23 einplanen! Häufig erfragen die Schulleitungen bereits jetzt im Dezember die Pensen­wünsche der Lehrpersonen fürs kommende Schuljahr. Im Schuljahr 2022/23 besteht zum allerletzten Mal die Gelegenheit, die noch übrigen Lektionen auf dem Ferienkonto bei der Stundenzuteilung abzubauen. Die FSS empfiehlt darum allen Lehrpersonen, welche noch über ein Restguthaben an Ferienlektionen verfügen, den Abbauwunsch auf dem Pensenformular ausdrücklich und schriftlich gegenüber der Schulleitung zu deklarieren.
  • Lohneinstufung Qualifizierte Assistenzen (QA): Im Frühling 2021 fand eine Lohnüberprüfung aller QA durch das ED statt. Ergebnis war eine Lohnerhöhung für QA im 2. und 3. Zyklus, jedoch eine Senkung für QA im 1. Zyklus. Von dieser Lohnsenkung sind 32 der aktuell 157 Assistenzpersonen (Stand September 2021) betroffen. Das ED hat sich für die schlechte Kommunikation (kommentarlose Zusendung der neuen Arbeitsverträge) bei den Betroffenen ent-schuldigt und den Frankenbesitzstand für das Schuljahr 2021/22 zugesichert. Das ED überprüft die Lohneinreihung nochmals auf ihre Korrektheit. Die Betroffenen werden spätestens im April 22 (vor Ablauf der vertraglichen Kündigungsfrist am 30. April 2022) vom ED informiert.

6. Die GL nimmt verschiedene Anfragen zu Covid19 zur Abklärung entgegen.