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FSS-VORSTAND SITZUNG 9/22

Kurzprotokoll

1. Rückblick auf die FSS-DV vom 2. November 2022: Die grosse Anzahl Teilnehmende stellte ein Zeichen der Stärke dar. Die Inhalte waren relevant. Der Austausch mit der PH-Direktion muss konstruktiv weitergeführt werden. Es braucht die Bereitschaft von uns Lehrpersonen, uns in der und für die Lehrpersonenausbildung zu engagieren.

2. Konsultation zu Veränderungsvorschlägen in der «Verordnung betreffend die Pflichtlektionenzahl und die Lektionenzuteilung der Lehrpersonen»: Im Rahmen der generellen Ausgabenüberprüfung 2017 – 2021 hat der Regierungsrat das Erziehungsdepartement (ED) mit der Überarbeitung der «Verordnung betreffend die Pflichtlektionenzahl und die Lektionenzuteilung der Lehrpersonen» beauftragt. Das Hauptanliegen ist, die zurzeit bei den Lehrpersonen in grossem Rahmen bestehende Lektionenguthaben bald auf ein deutlich geringeres Mass abzubauen. Ein entsprechender ED-Vorschlag wurde diesen Herbst den Vorständen der FSS und der KSBS vorgelegt. Die Veränderungen betreffen alle Lehrpersonen unmittelbar – sowohl aus pädagogischer als auch standespolitischer Sicht. Darum wurde dieses Konsultationsgeschäft von der FSS in enger Kooperation mit der KSBS bearbeitet. Aufgrund der Ergebnisse einer Online-Umfrage bei allen direktbetroffenen Personen hat die FSS am 23. November 2022 eine eigene Konsultationsantwort zuhanden des ED formuliert. Diese wurde im FSS-Vorstand diskutiert und anschliessend einstimmig verabschiedet. Bilanzierend lässt sich dabei festhalten, dass die FSS mit den Veränderungsvorschlägen grundsätzlich nicht einverstanden ist und darum eine gemeinsame Neuaushandlung des Geschäfts mit allen Sozialpartnern verlangt. Dabei müssen unbedingt auch die Ursachen für die hohen Lektionenguthaben bei den Lehrpersonen genauer erforscht werden. Die FSS ist bereit, eigene und zielführende Vorschläge in eine Neuverhandlung einzubringen. Die FSS-Konsultationsantwort findet sich hier: Stellungnahmen – FSS (fss-bs.ch)

3. Auswahl von Mitteilungen aus der Geschäftsleitung:

  • Löhne der «Vorpraktikant:innen» (VP): Die Schulen im Kanton Basel-Stadt beschäftigen eine grössere Zahl von VP, welche unter anderem für die Begleitung von Schüler:innen mit Verstärkten Massnahmen eingesetzt werden. Die VP verdienen dabei etwa CHF 7 pro Stunde, was einem Drittel des gesetzlichen Mindestlohns entspricht. Laut dem neuen Mindestlohngesetz dür-fen VP neu nur noch maximal sechs Monate lang zu solchen Bedingungen angestellt werden. Danach muss ihr Bruttolohn entweder an die kantonalen Mindestlohnvorgaben von aktuell CHF 21 angepasst werden oder der Arbeitsvertrag wird nicht mehr erneuert. Die FSS setzt sich beim ED dafür ein, dass die VP den vollen Mindestlohn erhalten.
  • Checks: Die FSS begrüsst den Kompromiss-Entscheid des Regierungsrates (Check P3 nur noch freiwillig, Check S3 weiterhin sistiert), weist aber auch darauf hin, dass die Mehrheit der Lehr- und Fachpersonen weiterhin kritisch zu den Checks eingestellt sind.
  • Einführungsklassen: Die FSS begrüsst die Erstüberweisung einer Motion zu den Einführungsklassen im Grossen Rat. Nun muss die Regierung innert drei Monaten, berichten, wie sie diesen Entscheid umsetzen will. Es ist darauf hinzuweisen, dass sich einige Schulen in Riehen und Basel- Stadt bereits erfolgreich auf den EK-Weg gemacht haben.