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FSS-VORSTAND SITZUNG 7/20

 vom Dienstag, den 13. Oktober 2020, Kurzprotokoll

1. Aktuelles zu den Covid-Schutzmassnahmen und Antrag zur Beschränkung der generellen Mas-kenpflicht an den weiterführenden Schulen: 

• Die Geschäftsleitung (GL) hat dem Erziehungsdepartement (ED) und Erziehungsdirektor Conra-din Cramer ihre Sorge bezüglich eines sich abzeichnenden Stellvertretungsmangels für Lehr- und Fachpersonen (LP/FP) auf allen Stufen mitgeteilt und entsprechende Zusatzmassnahmen (z.B. Zusammenarbeit mit PH FHNW) angeregt. 

• Die GL FSS hat das ED und Erziehungsdirektor Conradin Cramer auf die problematische Belüf-tungssituation in verschiedenen Schulräumlichkeiten hingewiesen und wurde informiert, dass die Abteilung Raum und Anlagen den Auftrag erhalten habe, die Situation in den Schul-häusern zu überprüfen. NEU: Der Leiter Volksschulen sagt zu, die Schulhäuser diesbezüglich schriftlich zu informieren (Info-Stand vom 16. Oktober). 

NEU: Dem Antrag zur Bereitstellung von geeigneten Mitteln zur Desinfektion von elektroni-schen Poolgeräten (Vorstandssitzung vom 15. September) wurde vom ED stattgegeben. Die Schulen sollen entsprechend ausgestattet werden (Info-Stand vom 16. Oktober). 

• Der Vorstand berät den Antrag zur Beschränkung der Maskenpflicht an den weiterführenden Schulen. Der Antragsteller erläutert sein Anliegen und betont den Bildungsauftrag der Schulen sowie die Bedeutung der Erziehung zur Selbstverantwortung: 

 Die am 24.8.2020 in Kraft getretene generelle Maskenpflicht auf dem Schulareal soll be-schränkt werden auf jene schulischen Bereiche, in welchen der Mindestabstand von 1.5 Metern nicht gewährleistet ist. Konkret heisst das: Im Aussenbereich einer Schule ist die Maskenpflicht überflüssig und soll dort nicht mehr gelten. Stattdessen soll das Gewicht wieder vermehrt auf die bekannten Abstands- und Hygieneregeln gelegt werden. 

 In der Abstimmung wird der Antrag abgelehnt (22 Nein, 10 Ja, 21 Enthaltungen). 

2. «Schulsozialpädagogik» (SSP) für die integrative Schule? (Dritte Lesung): Marianne Schwegler (MS) erläutert die Entstehungsgeschichte des Anliegens. Im Februar 2020 wurde die «Motion Kleinklassen» vom Grossen Rat in einen (weniger dringlichen) Anzug umgewandelt. Es folgte ein weiterer Grossratsvorstoss für zusätzliche Entlastungsmassnahmen in der integrativen Schule, der auch die SSP einschliest. Die FSS hält diesen Vorschlag für bedenkenswert und hat eigene Vorschlä-ge ausgearbeitet, welche dem Vorstand in den letzten Sitzungen vorgestellt wurden. Nun geht es um die Abgrenzung zur (wertvollen!) Schulsozialarbeit (SSA), welche nicht konkurrenziert werden soll (Freiwilligkeit, Schweigepflicht, Beratung nicht Erziehung, niederschwelliges Angebot ausserhalb des Klassenzimmers etc.). Das Thema wird in einer vierten Lesung und an der FSS-Delegiertenversammlung vom 28. Oktober (Podiumsdiskussion «Braucht die integrative Schule mehr Sozialpädagogik oder wieder Kleinklassen?») weiter vertieft. 

3. Mitteilungen aus der Geschäftsleitung (GL): 

Projekt «Klassenhandy» an der PS Gotthelf: Die beteiligten Klassen-LP teilen sich ein von der Schule finanziertes Mobiltelefon und bedienen dieses während den an die Eltern kommunizierten, festen Ar-beitszeiten. Finanzierung: durch das ED, wissenschaftliche Begleitung: durch die FHNW. Weitere daran interessierte Schulen sind willkommen. Auskünfte: daniel.schneider@bs.ch (Schulleitung PS Gotthelf). 

«Systempflege»: Im Vorfeld des anstehenden Gerichtsentscheids zum Lohnrekurs der Kindergarten-LP findet aktuell ein intensiver juristischer Schriftenverkehr statt. Der FSS-Anwalt, Martin Dumas, wurde von der GL beauftragt, beim Appellationsgericht eine Replik auf die Stellungnahme des Regierungsrats einzureichen. Auf ein öffentliches Gerichtsverfahren mit mündlicher Verhandlung wird verzichtet. 

• Die von der FSS unterstützte Motion der SP-Grossrätin Sibylle Benz betreffend «Durchlässigkeit der Ausbildungswege» wurde erfreulicherweise vom kantonalen Parlament auch in der zweiten Lesung deutlich überwiesen. Schülerinnen und Schüler des Zentrums für Brückenangebot sind somit spätestens ab Schuljahr 2021/22 wieder an die Aufnahmeprüfung für die weiterführenden Schulen zuzulassen.