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Spezielle Förderung in Regelschulen

Gelingensbedingungen:

1. Aus- und Weiterbildung des Lehrkörpers

Lehrpersonen der Regelklassen erhalten eine fundierte Aus- und Weiterbildung, welche zu einem individualisierend angelegten Unterricht und zur Zusammenarbeit mit ISF-Lehrpersonen befähigt. Die Weiterbildung muss ausserdem das didaktische Know-How für den Unterricht mit Kindern mit Lernbehinderungen und Kindern mit besondern Begabungen besonders vermitteln. Die Weiterbildung ist für Regellehrpersonen obligatorisch, dauert mindestens 10 Tage, davon ein Teil schulintern zwecks Verbindung mit der konkreten Situation und Zusammenarbeit.

ISF Lehrpersonen erhalten eine auf den Einsatz in Regelschulen zugeschnittene Weiterbildung, die sie zu den neuen Aufgaben wie die Zusammenarbeit mit Regellehrpersonen und kollegialer Beratung befähigt. Diese Weiterbildung ist Teil ihres Berufsauftrags.

2. Lehrmittel

Es stehen Lehrmittel und Lernhilfen zur Verfügung, die eine breite Differenzierung ermöglichen.

3. Arbeitsbedingungen in den Regelschulen

Der zusätzliche zeitliche Aufwand für einen individualisierenden Unterricht, die Zusammenarbeit im Team sowie mit Fachstellen und die Zusammenarbeit mit den Eltern von besonders förderungsbedürftigen Kindern und Jugendlichen ist mit einem Entlastungspool von 1,5 Unterrichtslektionen pro Klasse zu kompensieren.

Die schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sind gemeinsam mit den Lehrpersonen der Regelschule für die spezielle Förderung verantwortlich. Die Zuweisung der Einzelhilfe an Lernende an die ISF ist geregelt.

Den Lehrpersonen steht an jedem Standort eine niederschwellig beanspruchbare Fachberatung zur Unterstützung bei Problemen (Coaching der Lehrperson bzw. Einzelhilfe an Lernenden) zur Verfügung.

Das Ressort Schulen hält Einsatzreserven (bedingt eine Erhöhung des ULD), welche über die pauschale Ressourcenzuteilung hinaus den Schulen bzw. Klassen mit besonderen Belastungen zugeleitet werden.

Die räumlich-architektonischen Bedingungen erlauben ein differenzierendes Arbeiten mit Klassen, mit Kleingruppen bzw. in der Einzelförderung. Die ISF-Lehrpersonen haben einen eigenen Arbeitsplatz.

Fällt eine ISF-Lehrperson aus (Krankheit oder Urlaub), haben Lehrpersonen die Möglichkeit, eine Stellvertretung zu beanspruchen.

4. Verfügbarkeit subsidiärer Fördereinrichtungen

Für Kinder und Jugendliche, die auf eine Schulung in einem segregativen Angebot angewiesen sind, müssen entsprechende Schulungsangebote bereitstehen (Jahrgangsklassen, Mehrjahrgangsklassen, Time out).
Für die Zuweisung zu diesen Angeboten bestehen sehr klare Indikationen; das zeitliche Verbleiben und die Durchlässigkeit zu anderen Institutionen sind geklärt.

5. Kontinuität über die ganze Schullaufbahn

Das Konzept sichert die Kontinuität der Förderung und Integration über die ganze Schullaufbahn hinweg. Es lässt insbesondere keinen Bruch der Bemühungen beim Übergang zwischen den Schulstufen zu. Die Weitergabe von Informationen an den Schnittstellen muss sicher gestellt ist.

6. Evaluation

Das Projekt muss sorgfältig begleitet und evaluiert werden. Dabei ist der Wirksamkeit der integrativen Förderung, der Auswirkung auf das Lernen in den Regelklassen sowie der Berufszufriedenheit der Regel- sowie der ISF-Lehrpersonen besonderes Augenmerk zukommen zu lassen.

Vom Synodalvorstand verabschiedet am 23. 1. 2007