Menü Schließen

Verstärkte Mass- nahmen priorisieren

Interpellation Beatrice Messerli

 Interpellation Nr. 14 (Februar 2021) betreffend Priorisierung der Verstärkten Massnahmen 21.5061.01 

In einem Newsletter der Schulleitung eines Sekundarstandortes war kürzlich folgende Information der Volksschulleitung zum Thema Verstärkte Massnahmen zu lesen: 

ANTRÄGE PRIORISIERT
Dieses Jahr hat es bei den SAV einen grossen Anstieg der Anträge gegeben. Zudem haben sich in letzter Zeit die Eilanträge, welche ausserterminlich gestellt wurden, gehäuft. Die Volksschulleitung hat daher zwei Beschlüsse getroffen: 

1. Künftig gibt es zwei SAV Termine, einen im Herbst und neu auch einen im Frühling. Wer hier einen Antrag stellt, erhält den Entscheid auf Anfang 2. Semester des folgenden Schuljahres. Eilanträge gibt es nicht mehr. 

2. Wegen der grossen Anzahl Anträge mussten die Schulleitungen ihre Anträge priorisieren. Nur die drei dringlichsten Anträge jeder Schule werden garantiert auf Sommer entschieden. 

Die weiteren Anträge werden falls das ED noch Kapazität hat, ebenfalls auf Sommer oder dann auf nächsten Januar behandelt. 

Verstärkte Massnahmen (VM) werden dann beantragt, wenn Kinder und Jugendliche einen so hohen Förderbedarf haben, dass sie nicht mehr mit den Förderressourcen der Förderstufen 1 und 2 der Regelschule gefördert werden können und vor Ort alle Ressourcen ausgeschöpft sind. 

Es wird immer versucht, zuerst mit den in den Schulen vorhandenen Mitteln die Kinder zu fördern. Erst wenn die Lehrpersonen, Heilpädagog*innen, Logopäd*innen, Fachpersonen für Psychomotorik oder Sozialpädagog*innen im Austausch mit der Schulleitung und den Eltern zum Schluss kommen, dass ein Kind noch mehr Unterstützung benötigt, stellt die Schule einen Antrag auf VM. 

Anträge auf verstärkte Massnahmen lösen ein standardisiertes Abklärungsverfahren (SAV) aus. Schulpsycholog*innen führen diese Abklärungen durch und erstellen einen Bericht zuhanden des Erziehungsdepartements. Die Fachstelle ‘Zusätzliche Unterstützung’ fällt den Entscheid, welches Kind, welche/r Jugendliche verstärkte Massnahmen bekommen wird. Der Leiter Volksschulen entscheidet über Art und Umfang der verstärkten Massnahme. 

Kinder und Jugendliche, für welche die VM bewilligt werden, bekommen eine intensivere Förderung in Spezialangeboten (SpA), in Schulheimen oder ein individuelles Setting nahe der Regelschule. 

Die Fachleute an den Schulen haben im letzten Jahr offenbar entschieden, dass es nötig sei, für eine bestimmte Anzahl Kinder und Jugendliche Anträge auf VM zu stellen. Die Fachpersonen stellen diese Anträge nicht leichtfertig. Diesem Schritt gehen intensive Bemühungen und Gespräche mit allen an der Förderung Beteiligten voraus. 

Es zeigt sich, dass die Anzahl Kinder und Jugendliche gestiegen ist, die einen hohen Förderbedarf haben und daher zusätzliche Hilfe durch verstärkte Massnahmen benötigen. 

Es scheint, als ob zum Beispiel der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit einer Autismus Spektrum Störung (ASS) stark gestiegen sei. Die Frage nach dem warum wird sehr unterschiedlich beurteilt und es scheinen mehrere Gründe möglich. 

Das ED und der SPD scheinen der Herausforderung höherer Abklärungszahlen jedoch nicht gewachsen zu sein und nun wird mit einschränkenden Massnahmen der Zugang für Kinder, deren Bedarf an Unterstützung durch Fachpersonen erkannt und angemeldet wurde, verhindert. 

In der Vergangenheit wurde vom ED immer wieder betont, dass es keine ‘Giesskannenlösungen’ geben soll, was mit der Priorisierung von drei Schülerinnen oder Schüler pro Standort eindeutig nicht mehr eingehalten wird. Zudem werden dadurch grössere Schulstandorte benachteiligt. 

In der Konsequenz heisst dies, dass Kinder nicht die Förderung bekommen, die sie brauchen, dass Klassen nicht die Entlastung bekommen, die notwendig wäre, damit Lernen möglich ist. Wie erklärt 

man dies den Eltern dieser Kinder? 

Herr Cramer hat in der Diskussion um die Motion Bernasconi zur Wiedereinführung der Kleinklassen angekündigt, dass im Bereich der Sonderpädagogik investiert werde und in Zukunft tendenziell wieder mehr Schüler/Schülerinnen separativ beschult würden. War das nur ein Lippenbekenntnis? 

Angesichts der neuen Regelung für Verstärkte Massnahmen bitte ich die Regierung, die nachfolgenden Fragen zu beantworten: 

1. Warum ist das ED und der SPD nicht in der Lage, die eingereichten Anträge auf verstärkte Massnahmen zu bearbeiten? 

2. Was haben ED und SPD unternommen, um die gestellten Anträge fristgerecht zu bearbeiten? 

3. Kann das ED aufzeigen, wie sich die Zahlen im letzten Jahr entwickelt haben und wie viele zusätzlichen Ressourcen benötigt würden, um die in diesem Jahr eingereichten Anträge zu bearbeiten und die daraus resultierenden Fördermassnahmen bereitzustellen? 

4. Wie haben sich die Zahlen der Anträge auf VM und speziell die Zahl der Eilanträge in den letzten 5 Jahren entwickelt? 

5. Wie verhält sich der Anstieg in Relation zu den allgemein steigenden Schüler*innenzahlen in Basel-Stadt? 

6. Wie interpretiert das ED den offensichtlich markanten Anstieg der Anträge auf verstärkte Massnahmen? 

7. Wie und bis wann gedenkt die Regierung diesen unhaltbaren Zustand der künstlichen Beschränkung beizubehalten, bzw. zu beenden? 

8. Welche gesetzliche Grundlage gibt es, um Kindern und Eltern den Zugang zu dringend benötigter Förderung zu verweigern? 

9. Weshalb werden Eilanträge für VM nicht mehr zugelassen, obwohl hinter einem Eilantrag eine Notsituation und Überforderung steht, die einer dringenden Lösung bedarf? 

10. Eilanträge machen deutlich, dass die Situation für die Beteiligten (das betroffene Kind, Eltern, die Mitschüler*innen, Lehrer*innen) eine Überforderung darstellt. Das Verweigern von Eilanträgen durch das ED nimmt die Beteiligten in ihrer schwierigen Lage nicht ernst. Welche Ressourcen brauchen die zuständigen Stellen, damit sie so schnell wie möglich wieder in der Lage sind, Eilanträge zu behandeln? 

11. Wie werden Schulen vom ED unterstützt, die mehr als 3 Kinder oder Jugendliche mit hohem Förderbedarf haben, welche nicht fristgerecht abgeklärt werden können und somit die nötigen verstärkten Massnahmen nicht zugesprochen bekommen? 

12. Was geschieht mit Kindern aus der Primarschule, für die Antrag auf Verstärkte Massnahmen im Hinblick auf den Schulwechsel an die Sekundarschule gestellt wurde, wenn diese Anträge nicht behandelt werden?