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Systempflege

Die «Systempflege» geht in die letzte Runde

(Fast) Alle FSS-Lohnrekurse wurden vom Appellationsgericht abgewiesen – nun folgt der Weiterzug vors Bundesgericht

Seit 2015 laufen die von der FSS unterstützten Lohneinsprachen im Namen von insgesamt 357 Mitgliedern unseres Berufsverbands. Und noch immer kämpft eine beträchtliche Anzahl von Lehrpersonen auf juristischem Weg für eine Verbesserung ihres Salärs. Nachdem das Appellationsgericht Basel-Stadt wenig Gehör für deren argumentativ durchaus überzeugend erscheinenden Anliegen bewiesen hat, verbleibt jetzt nur noch die Anrufung des höchsten eidgenössischen Gerichts.

Im Frühsommer 2020 hatte der von der FSS mandatierte Anwalt, Martin Dumas, im Namen von sechs Berufsgruppen auf dem Gerichtsweg Rekurs gegen den Systempflege-Regierungsratsentscheid angemeldet: Darunter befanden sich 183 Kindergarten-Lehrpersonen, acht schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen der Spezialangebote (Sekundarschule), zwei Fachlehrpersonen der Heimschulen, elf Lehrpersonen für Berufskundeunterricht (Berufsschulen) sowie 25 Sportlehrpersonen der Berufsschulen und Gymnasien / FMS. Im Vorfeld der anstehenden Gerichtsentscheide zu diesen Lohnrekursen fand bis im Winter 2020/21 ein intensiver, juristischer Schriftenverkehr zwischen den beteiligten Parteien statt. Der FSS-Anwalt wurde von der Geschäftsleitung beauftragt, nochmals Replik auf die Stellungnahme des Regierungsrats beim Appellationsgericht einzureichen. Auf einen öffentlichen Gerichtsprozess mit mündlicher Verhandlung wurde anstelle dieses schriftlichen Verfahrens hingegen verzichtet.

Appellationsgericht entscheidet zuungunsten der FSS-Mitglieder

Im März 2022 wurde die FSS darüber informiert, dass – mit einer Ausnahme – sämtliche Rekurse vom Appellationsgericht abgewiesen worden seien. Nur das Anliegen der Gruppe der schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen wurde teilweise gutgeheissen. Für diese Berufsfunktion muss der Arbeitgeber Basel-Stadt nun eine neue Stellenbeschreibung ausarbeiten. Die übrigen Anliegen dieser Gruppe wurden aber ebenfalls abgewiesen.

Die von der FSS bei mehreren Berufsgruppen vorgebrachten Hauptargumente wie «mangelhaftes rechtliches Gehör», «unzureichende Akteneinsicht», «fehlende abteilungsübergreifende Quervergleiche», «fehlerhafte Stellenbeschreibungen», «Geschlechterdiskriminierung» und «Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Kantonen» wurden vom Appellationsgericht als zu wenig schlagkräftig eingestuft. Darum sei nach Auffassung des Gerichts die in der Kantonsverfassung verankerte und von unserem Berufsverband vorgebrachte Forderung «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» vom Regierungsrat nicht missachtet worden.

Aus Sicht der FSS erscheint zudem unbefriedigend, dass das Appellationsgericht – mit einer einzigen Ausnahme – die aktuell bestehenden Stellenbeschreibungen gar nicht wie verlangt auf deren inhaltliche Korrektheit überprüft hat. Stattdessen hat es die aktuell gültigen Lohneinreihungen aufgrund der von uns fehlerhaft eingestuften Unterlagen als korrekt bezeichnet. Die Tatsache, dass viele bemängelte Stellenbeschreibungen von den davon betroffenen Mitarbeitenden gar nie unterzeichnet worden waren, hat das Gericht ebenfalls ignoriert und stattdessen die einseitige Sichtweise der Arbeitgeberseite für rechtlich bindend erklärt.

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit

Obschon die weiteren Erfolgsaussichten aus erfahrener, juristischer Sicht nicht überaus gross erscheinen, wird eine statthafte Anzahl von FSS-Mitgliedern dennoch weiterhin an ihrer Grundforderung festhalten. Das Ziel bleibt es, für gleichwertige Arbeit in die gleiche Lohnklasse eingereiht zu werden. Die FSS wird diesen Mitgliedern zusammen mit ihrem Rechtsdienst gerne unterstützend zur Seite stehen. Für die Anrufung des Bundesgerichts in Lausanne wurde ein finanzielles Splittingmodell vereinbart, bei welchem unser Berufsverband die Hälfte der Gesamtkosten tragen sowie die fachkundige, juristische Begleitung des Verfahrens sicherstellen wird. Die übrigen 50 Prozent des Aufwands sind durch die involvierten Mitglieder persönlich zu tragen. Mitte Mai 2022 wird der FSS-Vertrauensanwalt Martin Dumas darum im Namen von drei Berufsgruppen beim Bundesgericht Rekurs fristgerecht gegen die Entscheide des Appellationsgerichts Basel-Stadt einreichen.

Kindergarten- und Sportlehrpersonen ziehen weiter vors Bundesgericht

Kurz vor der Kommunikation des jüngsten Appellationsgerichtsentscheids hat gerade der Kanton Zürich seine Löhne für Kindergartenlehrpersonen denjenigen der Primarschule angeglichen. Auch in Basellandschaft und in vielen anderen Kantonen hat diese Salärpraxis seit längerem bereits so Bestand – nicht aber in Basel-Stadt. Dieser unbefriedigende Umstand kann nach Meinung von rund 65 Kindergärtnerinnen aus unserem Kanton nicht einfach hingenommen werden. Darum wagen sie gemeinsam den Gang vors Bundesgericht und werden dort mit Unterstützung der FSS ihr Anliegen erneut in aller Deutlichkeit einfordern.

Der Umstand, dass an Berufsschulen sowie Gymnasien ausgerechnet die Sportlehrpersonen eine Lohnklasse tiefer eingestuft sind als alle anderen dort unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen, sorgt seit jeher für viel Unverständnis und Unmut. Obschon sie dieselben Schülerinnen und Schüler unterrichten, über einen universitären Masterabschluss verfügen, bei der Berufsausübung ein markant höheres Risiko und Mehrverantwortung tragen (usw.), werden sie als Lehrpersonen an ihrer Schule am wenigsten gut bezahlt. Aus dieser Perspektive erscheint der vorliegende Entscheid des Appellationsgerichts mitnichten nachvollziehbar und wird darum zusammen mit der FSS beim höchsten eidgenössischen Gericht angefochten.

Systempflege – ein Zwischenbilanz der FSS

357 FSS-Mitglieder haben sich seit 2015 mit Unterstützung unseres Berufsverbands für eine Verbesserung ihres Salärs engagiert. Für eine stattliche Anzahl deren konnte die FSS eine Lohnerhöhung bereits erwirken. Doch leider waren dabei (noch) nicht alle Berufsgruppen in gleichem Masse erfolgreich.

Darum freut sich die FSS, dass sie einige ausgewählte Lohnrekurse weiterhin juristisch begleiten darf. Zusammen mit ihrem Rechtsdienst wird sie sich mit aller Kraft für einen hoffentlich erfolgreichen Ausgang der Gerichtsverfahren in Lausanne einsetzen. Für die während des gesamten Systempflegeprozesses sehr konstruktive Zusammenarbeit sowie das dabei stets entgegengebrachte Vertrauen bedankt sich die Geschäftsleitung der FSS bei ihren Mitgliedern ganz herzlich.

Jean-Michel Héritier, Präsident FSS